Der Aufwand für die angebotenen Diensteleistungen ist sehr individuell, richtet sich jedoch nach den unten genannten Faktoren. Gemäß Kleinunternehmerstatus nach § 19 UStG wird die Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen.
Die Einsatzdauer ist der wesentliche Aufwandstreiber. Die Abrechnung erfolgt nach Flugstunden. Eine Flugstunde kostet 50,00 Euro.
Bei Einsätzen in der Nacht wird ein Aufschlag erhoben. Von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr kostet eine Flugstunde 75,00 Euro.
Flächenvermessungen und Wildtiermonitoring-Einsätze werden pauschal berechnet und nicht nach Stunden abgerechnet.
Die Anfahrtskosten zum Einsatzort betragen pauschal 0,30 Euro pro Anfahrtskilometer.
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